Familienbetriebe haben in Deutschland eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung: Rund 3,5 Millionen Unternehmen rechnet man zu den Klein und Mittelunternehmen (KMU), davon befinden sich die meisten in Familienbesitz.
Diese KMUs tätigen rund 40% aller steuerpflichtigen Umsätze, stellen 71% aller Arbeitsplätze und sogar 83% aller Ausbildungsplätze. Im Zeitraum 2005 bis 2010 stehen nach Berechnungen des IfM Bonn rund 350.000 Familienunternehmen zur Übergabe an die nachfolgende Generation an. Eine erfolgreiche Nachfolgeregelung sichert den Fortbestand von unternehmerischen Lebenswerken und damit Einkommen, Arbeits- und Ausbildungsplätze für viele Millionen Arbeitnehmer/innen.
Betriebsübergaben innerhalb der Familie werden von der Eignergeneration als der „normale“ selbstverständliche Weg für die Lösung ihrer Nachfolgefrage angesehen. Dabei kommt es aber immer wieder zu persönlichen Konflikten, die zwar bei der Beratung durch Jurist/innen, Steuerberater/innen oder Betriebswirt/innen zu Tage treten, aber von diesen nur im Ansatz aufgenommen oder gelöst werden können. Dies vor allem deshalb, weil bei den Beratungen häufig ein „Tabu-Bereich“ Quelle mancher Interessenkonflikte ist: die engere oder weitere Familie der Eigentümerin/des Eigentümers mit ihren/seinen langjährigen persönlichen Verstrickungen und ungeklärten Beziehungen sowie deren Dynamik.
Auch für Supervisor/innen, die in die Beratung von Nachfolgefragen eingebunden werden, stellt dieses Thema einen Bereich dar, der ohne Hinzuziehung der Expertise anderer Beratungsfachleute nur unzureichend zu bearbeiten ist, dazu spielen betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Aspekte eine zu bedeutende Rolle. Es liegt also nahe, ein interdisziplinäres Beratungskonzept zu entwickeln, das die Ressourcen unterschiedlicher Beratungsprofessionen mit einander zu verbinden sucht.
Im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V. (DGSv) stellte eine interdisziplinär zusammengesetzte Projektgruppe ein Beratungsmodell vor. Ziel war die Entwicklung eines integrierten Konzeptes zur Beratung von übergabewilligen Inhaber/innen, Übernehmer/innen, Übergangenen und ggfs. indirekt Betroffenen (z.B. Mitarbeiter/innen) in Familienunternehmen bei der Betriebsübergabe. Unser Konzept stellen wir Ihnen im Rahmen unserer Broschüre Generationswechsel in Familienbetrieben vor.
