Stellungnahme der Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V. (DGSv) Prof. Dr. Brigitte Geißler-Piltz zu dem am 12.1.2011 von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Mediation
Köln, 17. Januar 2011: Der führende deutsche Fach- und Berufsverband für Beratung in der Arbeitswelt begrüßt den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Mediation. Die Bedeutung der Mediation im Bereich außergerichtlicher Konfliktbeilegung und die Stellung von Mediatorinnen und Mediatoren werden durch das Gesetz gestärkt, so dass auch in gerichtlichen Zusammenhängen zukünftig Konsens vor Konfrontation geht. Unsere Beratungserfahrungen zeigen, dass eine Streitkultur, die bestrebt ist, möglichst gemeinsame Positionen zu entwickeln, nicht nur grundsätzlich humaner und damit für menschliche Beziehungen angemessener ist, sondern dass dadurch auch meist nachhaltigere und damit oft bessere Lösungen ermöglicht werden können.
Dennoch muss festgestellt werden, dass der von der Bundesregierung angestrebte positive Effekt auf die Streitkultur nur eintreten kann, wenn es gelingt, die erforderliche Qualität der Mediation durch geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen abzusichern. Dass hierbei das Gesetz bewusst auf eine konkrete Regulierung verzichtet und den Professionellen selbst die Sorge für die Qualitätsentwicklung überträgt, ist zu begrüßen. Nach Auffassung der DGSv ist diese Autonomie der Profession sogar die Grundvoraussetzung für eine gelingende Qualitätsentwicklung. So hat sich beispielsweise im Bereich der Supervision die autonome Gestaltung einer Dienstleistung durch die Professionellen selbst durchsetzen können. Gelingen konnte dies aus mehrerlei Gründen: den Zugang zur Supervision aus bereits professionalisierten Berufsbildern, die Etablierung einer starken Selbstorganisation, einen intensiven Forschungsbezug und vor allem durch standardisierte Rahmenbedingungen für die erforderliche Qualifikation sowie die Verstetigung der Qualitätsanstrengungen auch nach der grundlegenden Qualifizierung.
Es liegt also nun an den Verbänden und Organen der Beteiligten: jenen der klassischen Juristen genauso wie jenen der heute bereits ausgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren sowie anderer Beratungsdisziplinen, gemeinschaftliche Initiativen zur Herausbildung eines eigenständigen und verbindlichen Qualitätsrahmens zu etablieren. Nur wenn auch in diesem Prozess der Konsens aller vor der Durchsetzung einzelner Interessen steht, kann der Paradigmenwechsel gelingen. Ob der beratende Jurist oder auch der in juristischen Kontexten agierende Berater – beide müssen bereit sein, sich dieser neuen Stufe der Professionalisierung außergerichtlicher Mediation zu öffnen und neue Wege der Aus- und Weiterbildung zu etablieren.
