Supervision und Coaching als geschützte Berufe?

14.03.2024News

Seit Jahren wird diskutiert, ob Supervision und Coaching als Berufe geschützt werden sollten und könnten. Bezüglich Coaching ist die Debatte hier auf LinkedIn neu entbrannt.

Supervision und Coaching sind nicht geschützt. Jede*r darf sich Coach oder Supervisor*in nennen und diesen Tätigkeiten nachgehen.

Theoretisch könnte ein Schutz durch eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung oder durch Betätigungsverbote erfolgen. Dazu wäre ein Nachweis von Qualifikationen erforderlich. Bei einer geschützten Berufsbezeichnung könnte nach wie vor jede*r diese Tätigkeiten auch ohne Nachweis von Qualifikationen ausüben, aber eben nicht unter der geschützten Bezeichnung. Bei Betätigungsverboten wäre die Tätigkeit an sich geschützt. Denkbar wäre auch die Eintragung einer Kollektivmarke ins Markenregister - ähnlich einem Gütesiegel. 

Der DGSv liegt hierzu ein juristisches Gutachten vor. Ein Betätigungsverbot kommt nicht in Betracht. Voraussetzung wäre, Supervision/Coaching als derart hohes Gemeinschaftsgut anzusehen, dass eine subjektive Berufswahlschranke gerechtfertigt wäre. Für den Schutz der Berufsbezeichnung werden die Chancen eher gering eingestuft - für Coaching noch geringer als für Supervision. Grund sind weniger juristische, sondern praktische Erwägungen. Für den Schutz bräuchte es eine konsensuale Definition der Begriffe. Zwar hat sich unter den wichtigsten Coachingverbänden ein ähnliches Coachingverständnis etabliert. Die DGSv arbeitet hier eng mit dem DCV – Deutscher Coachingverband e.V. , der Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) e. V., der Systemische Gesellschaft e.V. und dem Dachverband Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB) zusammen. Doch sind auf dem Markt zahlreiche Akteure unterwegs, mit denen ein Konsens nicht möglich oder erstrebenswert sein wird. In Bezug auf Supervision besteht die Schwierigkeit zwischen einem Verständnis als Ausbildungssupervision (z.B. im therapeutischen Kontext) und arbeitsweltbezogener Supervision.

Also: Ein Schutz ist nicht unmöglich, aber der Weg dorthin mit hohem Aufwand verbunden und  ergebnisoffen. Zudem würden gesetzliche Regelungen den eigenen Handlungsspielraum  reduzieren.

Als DGSv neigen wir deshalb zur Gelassenheit. Das aktuelle Streben nach Schutz hat vor allem damit zu tun, dass das Image von Coaching unter unseriösen Anbietern und der medialen Berichterstattung darüber leidet. Das ist bedauerlich. Andererseits: Unsere Mitglieder konkurrieren nicht ernsthaft mit betrügerischen Scharlatanen. Die Auftraggeber*innen für Supervision und Coaching, die sich an DGSv-Mitglieder wenden, wissen zu unterscheiden zwischen seriösen und mangelhaften Angeboten.

Dr. Annette Mulkau
Robert Erlinghagen

Vorstand der DGSv

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner