Mitglieder
Die Bezeichnung "Supervisorin DGSv" bzw. "Supervisor DGSv" weist Mitglieder der DGSv als besonders qualifizierte Berater/innen aus. Welche Anforderungen die DGSv an den Erwerb der Mitgliedschaft stellt, lesen Sie hier.Alle Angaben zu unseren Mitgliedern finden Sie unter Berater/innen suchen.
30 Organisationen - Weiterbildungsunternehmen, Hochschulen, Akademien, Körperschaften - sind juristische Mitglieder der DGSv. Sie bilden Supervisor/innen aus, fördern oder vermitteln Supervision, bieten Fort- und Weiterbildung für Supervisor/innen an, forschen oder setzen sich anderweitig für Supervision ein.
Sie finden unsere Mitgliedsorganisationen hier.