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Mitglieder

Die Bezeichnung "Supervisorin DGSv" bzw. "Supervisor DGSv" weist Mitglieder der DGSv als besonders qualifizierte Berater/innen aus. Welche Anforderungen die DGSv an den Erwerb der Mitgliedschaft stellt, lesen Sie hier.

Alle Angaben zu unseren Mitgliedern finden Sie unter Berater/innen suchen.

30 Organisationen - Weiterbildungsunternehmen, Hochschulen, Akademien, Körperschaften - sind juristische Mitglieder der DGSv. Sie bilden Supervisor/innen aus, fördern oder vermitteln Supervision, bieten Fort- und Weiterbildung für Supervisor/innen an, forschen oder setzen sich anderweitig für Supervision ein.

Sie finden unsere Mitgliedsorganisationen hier.
DGSvVielfalt fördern. Maßstäbe setzen.