Mitglied werden
Die DGSv ist das zentrale Forum für den fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs rund um die Themen Supervision, Coaching und Beratung. Über 3.600 ausgebildete und zertifizierte Supervisorinnen/en und 30 Organisationen, die sich für die Interessen und Ziele der DGSv einsetzen, sind in ihr zusammengeschlossen.
Wer kann Mitglied werden?
- Natürliche Personen
Natürliche Personen, die bereits eine von der DGSv zertifizierte Ausbildung zur/zum Supervisor/in abgeschlossen haben, können ordentliches Mitglied werden.
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, die ordentliche Mitgliedschaft auch dann zu erwerben, wenn Sie nicht über eine entsprechend zertifizierte Supervisionsausbildung verfügen. Grundlage für die Entscheidung sind dann Nachweise vergleichbarer Leistungen.
Befinden Sie sich zurzeit in einer Ausbildung zur/zum zertifizierten Supervisor/in, bietet Ihnen die DGSv die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliedschaft.
Die detaillierten Voraussetzungen für Ihre Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte den ab 01.01.2010 geltenden Aufnahmebedingungen für persönliche Mitgliedschaften (pdf, 100 KB).
Hierfür maßgeblich ist die Zertifizierungsordnung (ZO) für Qualifizierungen auf der Grundlage der Standards für die Qualifizierung zur/zum Supervisor/in der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V. in der Fassung vom 01.01.2010. - Juristische Personen
Die DGSv möchte den fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs fördern und sich insgesamt für eine starke Präsenz der Profession Supervision einsetzen. Organisationen, die diese Ziele ausdrücklich teilen, können juristische Mitglieder der DGSv werden. Die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den geltenden Aufnahmebedingungen für juristische Mitgliedschaften (pdf, 53 KB) .
Sollten Sie an einer Aufnahme als juristisches Mitglied interessiert sein, können Sie Ihren Antrag formlos an unsere Geschäftsstelle richten.
Für Absolvent/innen oder Teilnehmer/innen einer Qualifizierung, deren Zertifizierung vor dem 01.01.2010 beantragt wurde, finden die Aufnahmebedingungen 2007 (pdf, 100 KB) in der Fassung vom 01.01.2007 Anwendung.
Bitte wenden Sie sich im Zweifel direkt an unsere Mitarbeiterin Gabriele Born unter Tel. 0221/9200417 oder per E-Mail unter gabrieleborn@dgsv.de .
Hier finden Sie das Antragsformular für eine ordentliche Mitgliedschaft (pdf, 58 KB) .
Hier finden Sie das Antragsformular für eine außerordentliche Mitgliedschaft (pdf, 56 KB) .
Was kostet eine Mitgliedschaft?
eine einmalige Aufnahmegebühr. Beide richten sich in ihrer Höhe nach der Art
der Mitgliedschaft.
Die genauen Beitragshöhen entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung,
(pdf, 152 KB).