Supervisor/in werden
TeilnahmevoraussetzungenInhalte
Formen
Aufwand
Ausbildungsstätten
Sie interessieren sich für eine qualifizierte Beratungsweiterbildung zur Supervisorin/zum Supervisor? Im Rahmen unserer Weiterbildung werden Sie in die Lage versetzt als Beratungsexperte/in für Fragen, Themen und Herausforderungen in Arbeit und Beruf prozess- und ergebnisorientiert tätig werden zu können. Hier lernen Sie, wie Supervisoren/innen Reflexion anregend und Knowhow anbietend, immer mit dem Blick für die individuelle Person, deren berufliche Rolle und die Dynamik der Organisation oder des Unternehmens arbeiten und wirken.
Die DGSv zertifiziert Ausbildungen zur/zum Supervisor/in und setzt damit ein Qualitäts-kriterium, das Kund/innen von Beratung und Weiterbildungsinteressierten Orientierung bei der Suche nach einer hochwertigen Qualifizierung bietet. Grundlage hierfür bilden die Standards für die Qualifizierung zur/zum Supervisor/in".
Zum 01.01.2010 sind neue, grundlegend überarbeitete Standards für die Qualifizierung zur/zum Supervisor/in" in Kraft getreten. Sie gelten ab sofort für alle Weiterbildungskurse, deren Zertifizierung ab dem 01.01.2010 beantragt wurde.
Sollten Sie eine Ausbildung im Rahmen eines Kurses absolvieren wollen oder bereits absolvieren, der noch auf der Basis der bis zum 31.12.2009 geltenden Standards zertifiziert worden ist, gelten für Sie die vorherigen Regelungen weiter. Das betrifft insbesondere die Bedingungen für Ihre Mitgliedschaft in der DGSv. In diesen Fällen - oder wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Bedingungen für Sie gelten - wenden Sie sich bitte an unsere Kollegin Frau Gabriele Born, Tel.: 0221/92004-17.
In allen Fällen können Sie sich sicher sein, eine geprüfte und besonders qualifizierte Beratungsausbildung zu absolvieren.
Sie finden hier weitere Informationen zu
Teilnahmevoraussetzungen
Die jeweiligen Ausbildungsstätten entscheiden grundsätzlich eigenständig über die Zulassung zur Supervisionsausbildung.
Grundlegende und einheitliche formale Voraussetzungen für die Teilnahme an einer DGSv-zertifizierten Supervisionsausbildung sind:
- Abschluss eines Studiums an einer Hochschule/ Universität
- mindestens dreijährige Berufserfahrung
- Teilnahme an längerfristigen Fort- oder Weiterbildungen im Umfang von insgesamt mindestens 300 Unterrichtsstunden zum Erwerb personaler, methodischer und anderer beratungsrelevanter Kompetenzen
- Teilnahme an mehreren Supervisionsprozessen oder an anderen Formen arbeitsweltbezogener Beratung in unterschiedlichen Settings (mindestens 30 Sitzungen und zumindest teilweise bei von der DGSv anerkannten Supervisor/innen)
Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich zur Einschätzung Ihres persönlichen Profils und der von Ihnen bereits erworbenen Vorleistungen sich direkt mit einer konkreten Ausbildungsstätte in Verbindung zu setzen.
Um die Möglichkeiten zum Erwerb einer Mitgliedschaft in der DGSv zu beraten, steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Gabriele Born, Tel.: 0221/92004-17 zur Verfügung.
Inhalte
Die Standards für die Qualifizierung zur/zum Supervisor/in" stecken den Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung der Weiterbildung jeder einzelnen Ausbildungsstätte.
Die Inhalte einer Weiterbildung zur/zum Supervisor/in beziehen sich grundlegend auf folgende Bereiche:
- Theorien über Personen, Gruppen und soziale Komplexitäten sowie deren Umsetzung in praktisches Handeln
- Theorien über Organisationen und Unternehmen sowie deren Transfer in praxisbezogenes Handeln
- Theorien zu Gesellschaft und Persönlichkeit mit einem besonderen Fokus auf Arbeit, Beruf und Tätigkeit
- Theorien zu Supervision, Coaching und Beratung
- Methodik von Supervision, Coaching und Beratung
- Ethische Grundlagen von Supervision, Coaching und Beratung
- Theorien des Lernens von Erwachsenen sowie deren Transfer in praktisches Handeln
- Eigene praktische Beratungstätigkeit (Lernsupervision) unter fachlicher Begleitung (Lehrsupervision)
In der konkreten Gestaltung der Lehrinhalte sowie besonderer Schwerpunkte für ihre Kurse sind die Ausbildungsstätten frei. Informieren Sie sich über die jeweilige inhaltliche Schwerpunktsetzung der einzelnen von der DGSv zertifizierten Weiterbildungskurse direkt bei den Ausbildungsstätten. Einen ersten Überblick gibt Ihnen unsere Broschüre "Weiterbildungen und Studiengänge in Supervision", (pdf, 285 KB).
Formen
Alle Ausbildungen zur/zum Supervisor/in sind als Weiterbildungen berufsbegleitend angelegt. Sie enthalten Lernzeiten:
- in Lerngruppen von jeweils mehreren Tagen Dauer
- an einzelnen Studientagen
- in selbstorganisierten Gruppen
- im Selbststudium
- in der Anfertigung/Durchführung von Präsentationen, Seminararbeiten, Hausar-beiten, Kolloquien, Prüfungen (bei Studiengängen auch in der Anfertigung von Masterthesen)
- in weiterbildungsbegleitender Lehrsupervision (einzeln und/oder in Gruppen)
- in weiteren Formen (optional je nach Ausbildungsstätte, z.B. Balintgruppen, Organisationslaboratorien oder Exkursionen) sowie
- für praktische und eigenverantwortliche Anwendung von Supervision, Coaching und Beratung mit Klient/innen (Lernsupervision)
Aufwand
Sowohl die zeitlichen als auch die finanziellen Aufwendungen, die Sie für eine Ausbildung zur/zum Supervisor/in investieren müssen, unterscheiden sich je nach Ausbildungsstätte; bitte informieren Sie sich dort.
Einheitlich erforderlich sind mindestens 640 Präsenzstunden zu je 45 Minuten, davon mindestens 500 Präsenzstunden in Anwesenheit von Lehrpersonal, mindestens 50 Stunden in Anwesenheit einer/eines Lehrsupervisorin/s sowie mindestens 90 Präsenzstunden in eigener praktischer Tätigkeit. Bis zu 250 Präsenzstunden können bei einzelnen Teilnehmer/innen reduzierend angerechnet werden, sofern diese aus Weiterbildungen resultieren, die in das Weiterbildungsregister der DGSv (pdf, 54 KB) eingetragen sind.
Einzelne Ausbildungsstätten formulieren weitere Anforderungen oder Anforderungen in größerem Umfang und in weiteren Formen.
Die Zeiten für Selbststudium, schriftliche Ausarbeitungen, Prüfungen u.a. sowie die Zeiten für Reisen zu Kursorten oder eigenen Klient/innen in den Phasen der praktischen Anwendung fallen unterschiedlich aus; Sie sollten diese bei Ihrer individuellen Weiterbildungsplanung berücksichtigen.
Die finanziellen Aufwendungen für eine Ausbildung zur/zum Supervisor/in sind abhängig von verschiedenen Variablen (Kurskosten, Kosten für Lehrsupervision, Reisekosten, ggf. Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Materialkosten u.a.); gegen zu rechnen sind Einnahmen aus verpflichtender praktischer Beratungstätigkeit bereits während der Weiterbildung; zu planen sind mittelbare Kosten für Betreuung (z.B. für Kinder), für unbezahlten Urlaub oder für andere Aufwendungen.
Die DGSv kann vor diesem Hintergrund vielfältiger und unterschiedlicher Bedingungen keine verbindliche Kostenübersicht geben. Auf der Basis von Schätzungen aus dem Jahr 2007 wurde jedoch eine unverbindliche Übersicht finanzieller Aufwendungen erarbeitet.
Ausbildungsstätten
Die von der DGSv auf Basis der Standards für die Qualifizierung zur/zum Supervisor/in" zertifizierten Ausbildungen finden Sie im gesamten Bundesgebiet. Zurzeit bieten ca. 40 Ausbildungsstätten entsprechende Weiterbildungskurse an.
Die Ausbildungsstätten verfügen über jeweils eigene fachliche Konzepte. Dies sichert Vielfalt und Qualität des Ausbildungsangebots und bietet Ihnen die Möglichkeit, das für Sie individuell am besten passende Angebot auszuwählen. Bitte lassen Sie sich von den einzelnen Ausbildungsstätten beraten.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kurse der jeweiligen Ausbildungsstätten zugleich von der DGSv zertifizierte Kurse zur Qualifizierung zur/zum Supervisor/in sind.
Eine aktuelle Liste der Ausbildungsstätten und der DGSv-zertifizierten Supervisionsausbildungen finden Sie hier:
- Alphabetisch geordnet (pdf, 176 KB)
- Nach PLZ geordnet (pdf, 26 KB)