Hier finden Sie gesammelte Meldungen aus unserem Corona-Archiv:
Brief des Vorstands 23.03.2020
Zur aktuellen Situation hat sich auch unser Vorstand in den letzten Tagen intensiv beraten. Mit einem Brief wenden sich Petra Beyer, Kati Bond, Dr. Ronny Jahn, Ina Kramer und Prof. Dr. Peter Weber jetzt persönlich an unsere Mitglieder.
Brief des Vorstands zur Corona-Lage vom 23.03.2020
Krisenstab 10.03. – 09.06.2020
Der Krisenstab ist mit Wirkung zum 09.06.2020 aufgelöst.
Historie des Krisenstabs:
Die DGSv hat am 10.03.2020 ein umfassendes Krisenmanagement mit täglicher Bewertung der Risikolage eingeführt, am 16.03.2020 wurde ein erweiterter Krisenstab zur Corona-Pandemie eingesetzt. Dieser tagte bis 06.05.2020 virtuell alle zwei Tage, ab diesem Datum tagt er aktuell einmal pro Woche, weiterhin digital. Am 09.06.2020 tagte er zum letzten Mal
Leitung
- Paul Fortmeier, Geschäftsführer
Mitglieder
- Petra Beyer, Vorstandsvorsitzende
- Dr. Annette Mulkau, Stellv. Geschäftsführerin
- Paul Büren, Referent für fachliche und rechtliche Fragen; Finanzen und Qualität
- Nina Brutzer de Palma, Referentin für Kommunikation
Verantwortung der DGSv
- Die DGSv leistet ihren Beitrag, Übertragungswege des SARS-CoV-2 zu minimieren und zur Verlangsamung der Ausbreitung beizutragen, damit das Gesundheitssystem arbeits-fähig bleiben kann.
- Soweit es in ihrem Einflussbereich und ihrer Verantwortung liegt schützt sie Mitglieder und deren Umfeld, z.B. durch verantwortlichen Umgang mit Veranstaltungen und Terminen
- Sie informiert ihre Mitglieder:
- Sie stellt Grundlageninformationen zu SARS-CoV-2 und Covid 19 bzw. Links zu den entsprechenden Seiten von Bundesbehörden oder ihren Instituten (z.B. Robert-Koch-Institut) oder andere Plattformen bereit.
- Sie informiert zur Berufsausübung unter den Krisenbedingungen.
- Sie wird berufspolitisch aktiv, zusammen mit den folgenden Dachverbänden, an denen die DGSv als mitgliederstärkster Verband maßgeblich beteiligt ist:
- Sie schützt die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle.
Maßnahmen und Hinweise der DGSv 17.03.2020
Im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 möchten wir Sie über die Maßnahmen der DGSv informieren. Wir raten Ihnen, sich über die aktuelle Lage informiert zu halten und die Verhaltensregeln zum Infektionsschutz zu beachten.
Hinweise des Robert-Koch-Instituts (RKI)
- Wer gehört zur Risikogruppe?
- Welches sind die Risikogebiete?
- Übersichtsseite mit allen Infos zum Coronavirus SARS-CoV-2 des RKI
Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Wie verhalte ich mich richtig? Seite des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
- Aktuelles von der Bundesregierung (Regeln, Maßnahmen und Tipps im Stil eines Liveblogs)
Maßnahmen für Supervisor*innen und Coaches in der Berufspraxis
- Informieren und Bewusstsein schaffen, z.B. durch:
- Flyer zu Infektionsschutzmaßnahmen zum Download, zum Aufhängen in Geschäfts- und Praxisräumen
- Möglicherweise Beratungen online durchführen, z.B. über Zoom, Team Viewer, Face Time etc.
- FAQ – häufigste Fragen in unserer Übersicht
Umgang mit wirtschaftlichen Risiken
- “Fragen und Antworten – das wollen deutsche Unternehmen jetzt wissen” des Deutschen Industrie- und Handelskammertags
- Kann ich auch als Selbständige*r wegen einer Quarantäne Entschädigung beantragen? Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen “Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang” beantragen.
- Ob ein Ausfallhonorar zusteht richtet sich nach dem zugrunde liegenden Vertrag.
- Zum Thema “Coronavirus und Höhere Gewalt” folgt die DGSv der Einschätzung der IHK Stuttgart. Diese bezieht sich zwar auf internationale Rechtsgeschäfte, jedoch ist mit Blick auf den Verlauf der Epidemie derzeit davon auszugehen, dass dieser Text auch für Rechtsgeschäfte in Deutschland informativ sein kann.
Hinweis zu DGSv-Veranstaltungen
Aktuelle Veranstaltungsabsagen
Die Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. nimmt den Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 ernst. Angesichts der dynamischen Lage bewerten wir täglich die Risiken für unsere Veranstaltungen neu. Dabei richten wir uns nach den Empfehlungen der DGVM (Dt. Gesellschaft für Verbandsmanagement) und den allgemeinen Prinzipien zur Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), sowie der jeweils ortsansässigen Gesundheitsämter und der Bundesebene.
Maßgebliche Kriterien sind insbesondere die Dauer der Veranstaltung, Gegebenheiten der Örtlichkeiten, Möglichkeiten zur Händehygiene, Teilnahme von Risikogruppen etc. Je mehr Faktoren vorliegen, welche eine Infektionsgefahr erhöhen, desto eher ist eine Unzumutbarkeit der Durchführung der Veranstaltung anzunehmen. Wir informieren die angemeldeten Teilnehmenden direkt sowie generell auf unserer Website über den Status der Veranstaltungen.
Weitere Maßnahmen
Wir informieren unsere ehrenamtlich engagierten Mitglieder sowie Gutachter*innen und sonstige Partner*innen bei geplanten Veranstaltungen und Sitzungen gemäß den o.g. Handlungsempfehlungen. Weiterhin halten wir den erforderlichen Abstand ein. Die Geschäftsstelle ist weiter für Sie erreichbar – zu Fragen rund um die Corona-Krise, aber auch zu Ihren üblichen Anliegen. Wir sind zu den bekannten Zeiten für Sie da.
