Zertifizierung

Wie wir Weiterbildungen zertifizieren

Sie haben Interesse daran, Ihr Weiterbildungskonzept von der DGSv zertifizieren oder anerkennen zu lassen? Grundsätzlich steuert die Geschäftsstelle den Prozess der Zertifizierung bzw. der Anerkennung. Bei Hochschulen als Trägerin eines akkreditierten Studiengangs gilt das Verfahren der Anerkennung, bei allen anderen Trägern wird das Verfahren der Zertifizierung angewendet.

Die Geschäftsstelle informiert Sie über den zeitlichen Aufwand des Verfahrens und schickt Ihnen die nötigen Unterlagen zu. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, führen Sie mit zwei vom Vorstand berufenen Gutachter*innen ein Fachgespräch. Deren Gutachten geht an den Vorstand der DGSv, der schließlich entscheidet, ob er mit Ihnen einen Zertifizierungs- bzw. Anerkennungsvertrag abschließt.

Standards (PDF), Hintergrundinformationen Standards 2021 (PDF)

Zertifizierungsordnung (PDF)

Anerkennungsordnung (PDF)

Der Zertifizierungsvorgang im Überblick

DGSv-Prozess der Zertifizierung oder Anerkennung

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