Berater*in werden

So werden Sie Supervisor*in und Coach

Der Zeitpunkt ist gut

Der Markt für Beratung in Deutschland wächst mit der Komplexität der Arbeitswelt. Gute Beratung ist gefragt. Wenn Sie sich deshalb eine berufliche Perspektive in diesem Bereich vorstellen können, sollten sie auf Qualität setzen. Von der DGSv zertifizierte Weiterbildungen und anerkannte Masterstudiengänge bilden in Supervision und Coaching hervorragend aus. Sie finden bei uns zertifizierte Kurse und anerkannte Studiengänge von ca. 29  Weiterbildungsanbietern. Die Weiterbildungsanbieter informieren sie gerne über Ausrichtung, Ablauf und Umfang ihrer Weiterbildungen. Sie entwickelten die Qualifizierungen nach unseren
Standards (PDF). Die Hintergrundinformationen Standards 2021 (PDF) enthalten eine Darstellung der Entstehungsgeschichte der Standards.

Was sind Ihre Voraussetzungen?

An einer Qualifizierung zum Supervisor, zur Supervisorin oder Coach können Sie teilnehmen, wenn sie zumindest vier Voraussetzungen, gemäß der Standards 2021, schon mitbringen:

  1. Sie haben ein Studium an einer Hochschule/Universität abgeschlossen.
  2. Sie blicken auf mindestens 3 Jahre Berufserfahrung zurück.
  3. Sie nahmen an längerfristigen beratungsrelevanten Fort- oder Weiterbildungen im Umfang von insgesamt wenigstens 300 Unterrichtsstunden teil. Davon mindestens 100 Zeiteinheiten im Rahmen einer längerfristigen Weiterbildung.
  4. Sie haben Erfahrungen mit reflexiven Beratungsformaten und -prozessen im Spannungsfeld Person – Rolle – Organisation – Klientensystem: Nachzuweisen sind Erfahrungen im Umfang von insgesamt 50 Zeiteinheiten und in mindestens zwei unterschiedlichen Settings (Einzel- sowie Gruppen- oder Teamberatung). Ein anerkennungsfähiger Beratungsprozess sollte mindestens fünf Sitzungen umfassen und in der Regel vor Beginn der Qualifizierung abgeschlossen sein. Mindestens 10 der insgesamt 50 Zeiteinheiten müssen bei DGSv-, bso (Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung, Schweiz) – oder  ÖVS (Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching) -anerkannten Supervisor*innen oder Coaches, die während des Beratungsprozesses auch Mitglied im jeweiligen Berufsverband waren, in Anspruch genommen worden sein.

Lesen Sie unsere Standards (PDF) Ziffer 6, „Standards für die Aufnahme natürlicher Personen“, wenn Sie Mitglied werden möchten. Weitere Informationen zu den Standards: DGSv Standards 2021 Hintergrundinformationen (PDF)

Sie haben Fragen zu den Voraussetzungen? Dann wenden sie sich bitte an Gabriele Born in unserer Geschäftsstelle, zum Beispiel telefonisch unter 0221-92004-17. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Entscheidung.

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