
Dieses Bild wurde mit KI erstellt
Bundestag und Bundesrat haben mit Wirkung zum 01.01.2026 eine sogenannte „Aktivrente“ beschlossen, ein steuerfreier Zuverdienst für Rentner*innen. Selbstständige und Freiberufler*innen sind von dieser Steuervergünstigung ausgeschlossen. Wir als DGSv lehnen diese Ungleichbehandlung und Benachteiligung, die viele unserer Mitglieder betreffen wird, ab.
Als DGSv haben wir uns im Oktober einer Petition des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) angeschlossen, an der sich über 100.000 Menschen beteiligt haben und die von über 40 Verbänden unterstützt wurde. Der VSGD und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) informieren kontinuierlich über weitere Maßnahmen. Der Bund der Steuerzahler, der sich ebenfalls der Petition angeschlossen hatte, erwägt bereits, Musterverfahren gegen steuerliche Benachteiligung zu unterstützen.
Als DGSv beobachten wir im Kontakt mit den genannten Verbänden die weitere Entwicklung und werden Sie über mögliche Schritte informieren.