
Am 30.10.25 haben wir als Vorstand an dieser Stelle eine Position zur Frage der Einordnung von Supervision, Coaching und Organisationsberatung im Hinblick auf selbstständige Tätigkeit, Umsatzsteuerpflicht und Sozialversicherungspflicht veröffentlicht. Hintergrund war eine zunehmende Rechtsunsicherheit in der Folge des sogenannten Herrenberg-Urteils.
Fast zeitgleich erfolgte eine lange erwartete Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE), der die seit vielen Jahren herrschende Rechtsunsicherheit zur Umsatzsteuerpflicht reduziert. Die konkreten Auswirkungen dieses Anwendungserlasses werden von uns gerade geprüft. Die Vorstandsposition vom 30.10.25 und auch die verschiedenen steuerrechtlichen Hinweise müssen deshalb überarbeitet werden. Sobald die Prüfung und Überarbeitung abgeschlossen sind, werden wir darüber informieren.
Dr. Annette Mulkau, Robert Erlinghagen
Vorstand der DGSv
12.11.2025