Die DGSv vertritt zurzeit 3.800 ausgebildete und zertifizierte Supervisorinnen und Supervisoren sowie 29 Organisationen, die sich für die Interessen und Ziele der DGSv einsetzen. Wir freuen uns, dass Sie Interesse an der Mitgliedschaft bei uns haben. Unserem Qualitätsverständnis folgend ist diese Mitgliedschaft sowohl für persönliche als auch für juristische Mitglieder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Grundlage bilden hierbei unsere Satzung sowie die aktuelle Beitragsordnung.

Persönliche Mitglieder

Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft natürlicher Personen (persönliche Mitglieder) in Kürze:

Voraussetzungen für die außerordentliche Mitgliedschaft natürlicher Personen (persönliche Mitglieder) ist der Nachweis über die Teilnahme an einer von der DGSv zertifizierten/anerkannten Qualifizierung.

Eine detaillierte Übersicht über die vorzulegenden Nachweise finden Sie in den Aufnahmebedingungen für natürliche Personen. Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft bei uns entscheiden, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft bzw. Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft an unsere Geschäftsstelle.

Weitere Fragen beanwortet Ihnen gerne Gabriele Born, T 0221/92004-17.

Juristische Mitglieder

Voraussetzung für die Mitgliedschaft juristischer Personen (juristische Mitglieder) in Kürze:

  • Schriftlicher Antrag (formlos) mit einer Darstellung Ihrer Organisation und wie Sie Supervision oder Coaching im Sinne der DGSv und/oder die Interessen und Ziele der DGSv fördern.

Eine detaillierte Übersicht über die vorzulegenden Unterlagen finden Sie in den Aufnahmebedingungen für juristische Personen.

Ihren Antrag oder Ihre Fragen richten Sie bitte an Gabriele Born, T 0221/92004-17.