Im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 möchten wir Sie über die Maßnahmen der DGSv informieren. Wir raten Ihnen, sich über die aktuelle Lage informiert zu halten und die Verhaltensregeln zum Infektionsschutz zu beachten.
- Hinweise des Robert-Koch-Instituts (RKI)
- Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Maßnahmen für Supervisor*innen und Coaches in der Berufspraxis
- Informieren und Bewusstsein schaffen, z.B. durch:
- Flyer zu Infektionsschutzmaßnahmen zum Download, zum Aufhängen in Geschäfts- und Praxisräumen
- Möglicherweise Beratungen online durchführen, z.B. über Zoom, Team Viewer, Face Time etc.
- Umgang mit wirtschaftlichen Risiken
- "Fragen und Antworten - das wollen deutsche Unternehmen jetzt wissen" des Deutschen Industrie- und Handelskammertags
- Kann ich auch als Selbständige*r wegen einer Quarantäne Entschädigung beantragen? Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.
- Ob ein Ausfallhonorar zusteht richtet sich nach dem zugrunde liegenden Vertrag.
- Zum Thema "Coronavirus und Höhere Gewalt" folgt die DGSv der Einschätzung der IHK Stuttgart. Diese bezieht sich zwar auf internationale Rechtsgeschäfte, jedoch ist mit Blick auf den Verlauf der Epidemie derzeit davon auszugehen, dass dieser Text auch für Rechtsgeschäfte in Deutschland informativ sein kann.
Hinweis zu DGSv-Veranstaltungen
Die Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. nimmt den Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 ernst. Angesichts der dynamischen Lage bewerten wir täglich die Risiken für unsere Veranstaltungen neu. Dabei richten wir uns nach den Empfehlungen der DGVM (Dt. Gesellschaft für Verbandsmanagement) und den allgemeinen Prinzipien zur Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), sowie der jeweils ortsansässigen Gesundheitsämter und der Bundesebene.
Maßgebliche Kriterien sind insbesondere die Dauer der Veranstaltung, Gegebenheiten der Örtlichkeiten, Möglichkeiten zur Händehygiene, Teilnahme von Risikogruppen etc. Je mehr Faktoren vorliegen, welche eine Infektionsgefahr erhöhen, desto eher ist eine Unzumutbarkeit der Durchführung der Veranstaltung anzunehmen. Wir informieren die angemeldeten Teilnehmenden sowie generell auf unserer Website über den Status der Veranstaltungen.
Weitere Maßnahmen
Wir informieren unsere ehrenamtlich engagierten Mitglieder sowie Gutachter*innen und sonstige Partner*innen bei geplanten Veranstaltungen und Sitzungen gemäß den o.g. Handlungsempfehlungen. Weiterhin verzichten wir auf gegenseitiges Händeschütteln. Unsere Geschäftsstelle ist zu den bekannten Zeiten für Sie erreichbar.