Wie finanziere ich Supervision & Coaching Kosten? Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige punkto Kosten und Finanzierung für diese Beratungsformate. Supervision und Coaching sind bewährte Beratungsangebote, um die Qualität der Arbeit zu sichern und zu erhöhen, das Personal zu entwickeln und damit auch die Organisation insgesamt zu stärken. Supervision und Coaching sind reflexive, prozessorientierte Beratungsverfahren. Im Mittelpunkt steht, wie die beratenen Menschen in ihrem Beruf professionell handeln und mit ihren Klient*innen oder Kund*innen und auch miteinander umgehen.
Wichtig ist bei der Auswahl eine*r Berater*in, gut qualifizierten Supervisor*innen und Coaches zu vertrauen, die einem Verband mit hohen Qualitätsstandards wie der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv) angehören und ethischen Leitlinien verpflichtet sind. In diesem Beitrag erklären wir alles, was Sie in punkto Qualität, Kosten und Finanzierung von Supervision und Coaching vor Vertragsabschluss wissen sollten. Außerdem erfahren Sie, was zu Fördermöglichkeiten von Supervision und Coaching zu beachten ist.
Warum sollte ich auf DGSv Qualität achten?
Supervisor*innen und Coaches (DGSv) bieten anspruchsvolle und komplexe Beratungsleistungen imSpannungsfeld von Person, beruflicher Rolle, Organisation bzw. Unternehmen und deren Zielgruppen. Dabei schauen sie sich auch immer den besonderen Kontext des Unternehmens, des Teams, der Branche usw. an. Sie unterliegen hohen Anforderungen an Professionalität und Qualität, die durch die DGSv als Berufsverband sichergestellt werden. Grundlagen für Professionalität und Qualität sind:
- eine umfassende Weiterbildung zur*zum Supervisor*in/Coach nach DGSv-Standards
- eine kontinuierliche Reflexion des eigenen Beratungshandelns, zum Beispiel durch Vernetzung und Diskurs in einem entsprechenden Fach- und Berufsverband
- eine akademische Ausbildung, Berufserfahrung und Fortbildungen.
Grundsteine der DGSv Qualitätssicherung
Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. sind den Ethischen Leitlinien, der Mitgliederordnung und dem Qualitätsmanagement ihres Berufsverbandes der DGSv verpflichtet. Mit ihrer Ombudsstelle bietet die DGSv Beratungskund*innen die Möglichkeit, sich mit Beschwerden – auch zu Fragen der Honorierung und Abrechnung – an eine unabhängige Stelle zu wenden.
Doch wie sieht es bei diesen fundierten Beratungsangeboten mit Kosten und Finanzierung aus?
Wie setzen sich die Kosten für Supervision & Coaching zusammen?
Die Kosten variieren und setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen und können daher sehr unterschiedlich ausfallen:
- aus dem Honorar für die Beratungsleistung
- möglichen Reisekosten und
- zusätzlichen Kosten für Räume, Technik oder Materialien.
Auch die Finanzierung lässt sich unterschiedlich gestalten.
Gängig sind drei Wege:
- Finanzierung durch den Arbeitgeber (vollständig oder anteilig)
- private Finanzierung
- gelegentlich Finanzierung durch Förderprogramme
Wer trägt die Kosten einer Supervision?
Kosten der Supervision & Coaching für Unternehmen und Organisationen
Bei einer Supervision oder einem Coaching innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation tragen in der Regel Arbeitgeber*innen die Kosten der Beratung, da dies ein Beitrag zur Personal- und Organisationsentwicklung ist.

Supervision privat finanzieren?
Bei der privaten Finanzierung tragen die Teilnehmer*innen die Kosten selbst. Dies ist zum Beispiel der Fall bei persönlichen beruflichen Standortbestimmungen oder Beratung zu Karrierefragen.
Darüber hinaus ist es generell möglich, öffentliche Fördermöglichkeiten oder Förderprogramme von Stiftungen zu nutzen. Auch eine steuerliche Absetzung ist in vielen Fällen möglich. Laut der Deutschen Rentenversicherung sind Einzel-Coaching- bzw. Supervisions-Kosten in der Regel steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Angestellte können dies als Werbungskosten, Selbstständige als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung ist ein direkter Bezug zur aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit. Reine Persönlichkeitsentwicklung ohne klaren Karrierebezug ist meist nicht abzugsfähig. Wir empfehlen, dies im Einzelfall mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären.
Supervision: Welchen Vertrag braucht es für welche Finanzierungsart?
Die Art der Finanzierung hat natürlich auch Konsequenzen für die Kontraktgestaltung. Wird eine Supervision oder ein Coaching vom Arbeitgeber (mit)finanziert, ist es keine reine Privatsache. In diesen Fällen werden Dreieckskontrakte zwischen Finanzierer/Auftraggeber, Klient*in und Berater*in geschlossen, in denen die Rechte, Pflichten und Interessenlagen aller Beteiligten abgeglichen werden. Es ist ein Qualitätsmerkmal von guter Supervision und gutem Coaching, sich von Anfang an Gedanken um den Rahmen zu machen, in dem die Beratung stattfindet. Macht man das nicht, holt es einen häufig später wieder ein – wenn z.B. nicht klar ist, mit wem am Ende eine Auswertung des Beratungsprozesses stattfindet, welche Informationen darin eigentlich besprochen werden können oder wer einzubeziehen ist, wenn es mal knirscht im Beratungsprozess.
Manche Arbeitgeber schließen Rahmenverträge mit Supervisor*innen und Coaches ab, so dass diese dann von Mitarbeiter*innen direkt angefragt werden können. Auch in diesen Fällen ist eine Klärung der verschiedenen inhaltlichen Interessen aller Beteiligten sinnvoll, auch wenn die Finanzierungsfrage auf diesem Wege schon geregelt ist.
Im Falle einer rein privat finanzierten Beratung wird der Vertrag nur zwischen Supervisand*innen/Coachees und Berater*in geschlossen.
Was kostet eine Supervision/Coaching?
Die Höhe des Honorars für Supervisor*innen und Coaches kann ganz unterschiedlich ausfallen. In der Regel ist der Stundensatz der Supervisor*innen die Grundlage für die Berechnung des Honorars.
Welche Einflussfaktoren gibt es?
- Anzahl der zu beratenden Personen/Gruppen (z.B. Einzel-, Team-, Gruppensupervision)
- der Ort der Supervision/des Coachings
- Länge der zur Beratung veranschlagten Zeit (45 Min., 60 Min., 90 Min. u.a.)
- Bedeutung und Komplexität des Auftrages
- Allgemeine Erfahrungen und Qualifikation der Supervisor*innen
- spezielle Qualifikation / Erfahrung der*des Supervisor*in/Coach, die für das Anliegen von besonderer Relevanz sind
- separate Berechnung einer Phase zur Auftragsklärung und -analyse
- Berechnung für schriftliche Ausarbeitungen
- spezielle Vor- und Nachbereitungszeiten
- Auswertungsgespräche und Evaluationen
- anfallende Umsatzsteuer (kann unter bestimmten Voraussetzungen wegfallen)
Je nach Vereinbarung sind zusätzliche Kosten (Reisekosten, Raumkosten usw.) im Stundensatz enthalten oder werden gesondert ausgewiesen.
Für den Fall einer Absage durch den Auftraggeber werden separate Regelungen zu Ausfallhonoraren getroffen. Je kurzfristiger die Absage, um so höher ist in der Regel das Ausfallhonorar.
In die Höhe des Honorars fließen natürlich auch all die Kosten ein, die nicht unmittelbar mit dem Auftrag zu tun haben, die aber für den Betrieb einer professionellen Beratungspraxis auch anfallen: Versicherungen, Steuern, Buchhaltung, Marketing, Gehälter für Mitarbeiter*innen, Kosten einer Büro-Infrastruktur, Weiterbildung, Kontrollsupervisionen und vieles mehr.
Welche Honorare berechnen DGSv-Mitglieder?
Aus kartellrechtlichen Gründen geben wir als DGSv hierzu keine Empfehlung ab. DGSv-Mitglieder haben eine im Vergleich ausgesprochen anspruchsvolle, meist rund dreijährige Qualifizierung durchlaufen und bringen neben Studium und einschlägiger Berufserfahrung weitere umfassende Qualifikationen mit. Sie zählen zu den am besten ausgebildeten Berater*innen am Markt.
Rahmenbedingungen von Beratungsformaten
Einzelsupervisionen und -coachings dauern häufig 90 Minuten, Team- und Gruppensupervisionen auch schon einmal länger. Es gibt auch kreative andere Modelle für den zeitlichen Rahmen der Beratung, vom Intensiv-Wochenende bis zum Coaching im ICE – der Fantasie sind dort keine Grenzen gesetzt.
Umfang und Kosten werden im Vorfeld vereinbart, ebenso wie Storno- und Vertragskündigungsbedingungen.
Was seriöse Berater*innen bei Kosten und Vertrag beachten
Seriöse Supervisor*innen zeichnen sich dadurch aus, dass sie transparent mit den Kosten und anderen Vertragsbedingungen umgehen und all Ihre Fragen klar beantworten.
Seriöse Supervisor*innen achten auch darauf, dass kein Abhängigkeitsverhältnis entsteht und Klarheit darüber herrscht, wie ein Beratungsprozess beendet werden kann.
Gibt es Förderungen für Supervision und Coaching?
Supervision und Coaching werden in allen Branchen eingesetzt. Es gibt eine Vielzahl an europäischen, bundesweiten, länderspezifischen oder auch regionalen Förderprogrammen. Es gibt Förderprogramm für bestimmte Berufsgruppen, für einzelne Branchen, für spezifische Problemlagen usw. Anlässe für die Förderung sind vielfältig, von der Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft, über die Digitalisierung bis hin zur Gesundheitsprävention.
In manchen Fällen wird seitens der Förderer eine Vorauswahl getroffen, welche Berater*innen beauftragt werden können; in anderen Fällen können Sie die Berater*innen frei wählen.
Gefördert werden mal individuelle Finanzierungsanträge, mal Projekte von Unternehmen und Organisationen. Es kann sich also für Arbeitgeber wie für Privatpersonen lohnen, Fördermöglichkeiten zu recherchieren.
In den meisten Fällen werden die Kosten für Supervision oder Coaching von Arbeitgebern getragen, da es sich hierbei um Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie der Personal- und Organisationsentwicklung handelt.
Wie finde ich die passende Förderung für eine Supervision oder Coaching?
Um eine geeignete Förderung zu finden, sind folgende Schritte ratsam:
- Eigene Bedürfnisse identifizieren: Welche Art von Supervision oder Coaching wird benötigt und welche Themen sollen besprochen werden?
- Förderungen recherchieren: Gibt es spezielle Förderprogramme für die jeweilige Berufsgruppe? In Ihrer Region? In Ihrer Branche? Für Ihre spezifische Situation?
- Passung prüfen: Kommt ein Förderprogramm auch wirklich in Frage oder schränken die Konditionen mich zu sehr ein (bei der Themenbearbeitung, bei der Wahl der Berater*innen)?
Bei Fragen rund ums Thema Supervision, Coaching & Organisationsberatung wenden Sie sich gern an uns. Mit unserem DGSv Berater-Scout finden Sie passende Supervisor*innen, Coaches und Organisationsberater*innen.