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Dreieckskontrakte – Supervision und Coaching strukturell verankern

02.11.2026, 12:16 Uhr | Geändert: 02.11.2026, 13:22 Uhr | Thema: Geschäftliches und Kontrakte

Hier stellen wir Ihnen den Dreieckskontrakt vor – ein besonderes Qualitätsmerkmal von guter Supervision, gutem Coaching und guter Organisationsberatung. Für einen gelungenen Beratungsprozess ist es ratsam, sich von Anfang an Gedanken um den Rahmen zu machen. Macht man das nicht, holt es einen häufig später wieder ein – wenn z.B. nicht klar ist, mit wem am Ende eine Auswertung des Beratungsprozesses stattfindet, welche Informationen darin eigentlich besprochen werden können oder wer einzubeziehen ist, wenn es mal knirscht im Beratungsprozess. Supervisions- und Coaching- und Organisationsberatungsprozesse finden unmittelbar zwischen Supervisor*innen und den Supervisand*innen, also den Teilnehmer*innen an einer Supervision, statt. Gleichzeitig ist häufig auch der*die Arbeitgeber*inder Supervisand*innen in inhaltliche Absprachen involviert, indem z. B. Veränderungsprozesse der Organisation in die Beratungsprozesse einwirken oder auch bestimmte Ziele des Auftraggebers und Finanzierers mit der Beratung verbunden werden.

Die Absprachen können implizit geschehen oder es kann auch explizit dadurch passieren, dass alle drei am Kontrakt beteiligten Partner*innen die Eckpunkte miteinander formulieren und zum Teil eines Vertrages machen. Unabhängig davon, ob die Organisation implizit oder explizit am Kontrakt beteiligt ist, entsteht ein Vertragsdreieck – wir nennen es Dreieckskontrakt. Dieses Dreieck zu managen ist eine besondere triadische Kompetenz von Supervisor*innen der DGSv. Lediglich Supervisionen oder Coachingprozesse, die als Individualberatung unabhängig von einer Organisation als Auftraggeberin umgesetzt werden, sind frei von solchen Dreiecksverhältnissen. 

Für DGSv-Mitglieder steht dazu eine umfassende Broschüre namens “DGSv Guide: Gute Kontrakte gestalten – Verträge für Supervision und Coaching” zur Verfügung, die Sie sich aus dem Mitgliederbereich herunterladen können: https://www.dgsv.de/mitgliederbereich/support/unterstuetzung/recht-und-vertrag/

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